Wiedereintritt in die Kirche

Man kann seinen Glauben nicht allein leben. Der Glaube braucht die Gemeinschaft mit anderen Christen.  Deshalb gibt es die Kirche und die christliche Gemeinde.

Wenn Sie aus der Kirche ausgetreten sind und nun über einen Wiedereintritt nachdenken, gibt es Fragen:

An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten möchte?

Ansprechpartner ist zunächst der Pfarrer/die Pfarrerin des Gemeindebezirks, in dem Sie wohnen.  Sie können allerdings auch den Kontakt zu jedem anderen Pfarrer oder Pfarrerin Ihres Vertrauens unserer Landeskirche aufnehmen.  Nach einem Gespräch, in dem alle offenen Fragen geklärt werden und der Unterzeichnung eines Aufnahmeformulars ist dann der Eintritt in die Kirche schnell und unbürokratisch vollzogen.

Werde ich noch einmal getauft, wenn ich in die Kirche eintrete?

Die Taufe ist ein einmaliges und unwiederholbares Geschehen.  Sie ist ein Leben lang gültig – auch wenn man aus der Kirche ausgetreten ist.  Sie werden also bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft.  Dies gilt auch für den Fall, dass Sie vorher einer anderen christlichen Kirche angehört haben,  denn die großen Kirchen erkennen gegenseitig die Traufe an.

Was ist,  wenn ich bislang keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?

In diesem Fall werden Sie durch die Taufe in die Evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst ein ausführliches Taufgespräche voraus, in dem Sie die Grundzüge des christlichen Glaubens kennen lernen.

Werde ich der Gemeinde persönlich vorgestellt?

Dies ist in unserer Landeskirche eigentlich nicht üblich. Wenn Sie es jedoch gerne möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt gemacht werden. Wenn Sie es möchten, schließen wir Sie an diesem Tag auch in das Fürbittengebet im Gottesdienst mit ein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Benötigt werden:

  • die Austrittsbescheinigung
  • einen Nachweis Ihrer Taufe (Taufurkunde oder Ähnliches).

Was kostet der Eintritt in die Kirche?

Der Eintritt in die Evangelische Kirche ist kostenlos. Es sind keine Gebühren oder Abgaben zu zahlen.

Was kostet die Mitgliedschaft in der Kirche?

Durch die Mitgliedschaft in der Kirche fällt die Kirchensteuer an, die in der Regel 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer beträgt.  Die Kirchensteuer kann jedoch als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld.

Grundsätzlich gilt: Wer keine Lohn- oder Einkommenssteuer zahlt, muss auch keine Kirchensteuer zahlen. Es gibt viele Kirchenmitglieder, die deshalb gar keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). Die Kirchensteuer ist somit eine Solidarsteuer, in der diejenigen, die ein gutes Einkommen haben, diejenigen mittragen, die kein oder nur ein geringes Einkommen haben.

Wie wird die Kirchensteuer eingezogen?

Der Staat zieht die Kirchensteuer zusammen mit der Lohnsteuer ein und reicht diese dann an die Landeskirche weiter. Für diese Dienstleistung muss die Kirche eine Gebühr an den Staat zahlen.

Welche Rechte habe ich als Kirchenmitglied?

  • Sie können das Amt der Patin/des Paten übernehmen.
  • Sie können am Abendmahl teilnehmen.
  • Sie können an den Kirchenvorstandswahlen und Gemeindeversammlungen mit Stimmrecht teilnehmen.
  • Sie können für ein kirchliches Amt kandidieren (Kirchenvorstand etc.)
  • Sie können gewisse kirchliche Dienste in Anspruch nehmen (Trauung, Bestattung etc.)
  • und an vielen Angeboten unserer Kirchengemeinden teilnehmen.
  • Mit der Mitgliedschaft in unseren Kirchengemeinden sind Sie gleichzeitig Mitglied der Landeskirche - der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau –  und Mitglied der Evangelischen Kirche in Deutschland.