Abschied nehmen und Trauer

Der christliche Glaube stützt sich auf die Hoffnung, dass wie das Leben so auch der Tod in Gottes Händen liegt. Der Tod ist im christlichen Glauben aufgefangen und geborgen in und von Gottes Gegenwart. Der Tod ist nicht das Ende des Lebens, dafür steht die Auferstehung Jesu von den Toten.

Im Trauergottesdienst nehmen wir Abschied von dem Verstorbenen. Wir feiern diesen Gottesdienst in der Hoffnung und Zuversicht, dass die Verstorbenen aufgenommen sind in die Gegenwart Gottes durch Jesu Auferstehung von den Toten.

Von Anfang an hat die Kirche ihre Toten zur letzten Ruhe geleitet. Die Bestattung ist Ausdruck der Liebe und der Achtung gegenüber den Verstorbenen. Im Mittelpunkt des Bestattungsgottesdienstes steht der Glaube an Gott, der Jesus Christus von den Toten auferweckt hat. Die Gemeinschaft mit Jesus Christus wird durch den Tod nicht aufgehoben. Diese Gewissheit hat Christen zu allen Zeiten Trost und Zuversicht gegeben.

Die Gemeinschaft mit Jesus Christus wird durch den Tod nicht aufgehoben.

Am Sonntag nach einer Bestattung wird im Fürbittengebet im Sonntagsgottesdienst der Verstorbenen gedacht und für die Angehörigen gebetet.

Zu den Gottesdiensten am Totensonntag (Ewigkeitssonntag) werden die Angehörigen der Verstorbenen des abgelaufenen Kirchenjahres eingeladen.  Die Namen aller Menschen, die im letzten Kirchenjahr verstorben sind, werden verlesen. Für jeden Namen wird eine Kerze entzündet – als Zeichen der Hoffnung über den Tod hinaus.

Organisatorisches

Was muss ich jetzt tun ...

Im Sterbefall ist als erstes ein Arzt zur Feststellung der Todesursache zu verständigen. Er stellt die Todesbescheinigung aus. Bei den weiteren Formalitäten hilft das Bestattungsunternehmen. Meistens informiert dieses auch das Pfarramt. Der Pfarrer/ die Pfarrerin setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung. Sie können natürlich jederzeit auch selbst bei einem unserer Pfarrer oder Pfarrerinnen anrufen. Im Gespräch wird dann alles weitere geklärt.

Aussegnung

Wenn Sie eine Aussegnung wünschen, bevor der Leichnam abgeholt wird, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Pfarrer/ Ihrer Pfarrerin in Verbindung. Sie können die Aussegnung auch selbst feiern. Entsprechende Texte und Gebete dazu finden Sie im Evangelischen Gesangbuch unter Nummer 941ff.

Die Beerdigung ...

ist ein eigener Gottesdienst. Die Gestaltung wird beim Trauergespräch besprochen. Lieder und Texte können Sie gerne vorschlagen.

Die Zeit der Trauer ...

ist mit der Beerdigung nicht abgeschlossen. Suchen Sie sich Menschen, die Sie in dieser Zeit begleiten. Das kann auch ihr Pfarrer sein. Rufen Sie uns an!

Was muss bei einem Todesfall zuerst getan werden?

Beim Tod im Hause:

  • Arzt informieren, Hausarzt oder Notarzt
  • Bestattungsinstitut anrufen und beauftragen

Beim Tod Im Krankenhaus:

  • Bestattungsinstitut anrufen und beauftragen

Bei Unfalltod, Suizid oder Verbrechen

  • Polizei benachrichtigen

Der Verstorbene war nicht Mitglied der Kirche. Kann eine kirchliche Beerdigung dennoch stattfinden?

Mit dem Austritt aus der Kirche erklärt ein Mensch grundsätzlich, nicht mehr zur Kirche gehören zu wollen.  Diese Willensbekundung eines Menschen sollte ernst genommen und respektiert werden.

Da jedoch die Trauerfeier auch eine Begleitung der Angehörigen in einer leidvollen Lebenssituation ist, kann ein Pfarrer die Beerdigung eines Ausgetretenen dennoch aus seelsorgerlichen Gründen in besonderen Ausnahmen verantworten.

Um was muss ich mich bis zur Trauerfeier kümmern?

  • Angehörige und Freunde verständigen
  • Verfügungen des Verstorbenen suchen 
  • Mit dem Bestatter Aufträge absprechen, eigene Übernahme von Aufgaben klären
  • evtl. mit Pastor/in Aussegnung im Hause durchführen
  • Sarg auswählen, Verstorbene überführen lassen
  • Termin der Beerdigung mit Friedhofsverwaltungt und Pastor(in) /Trauerredner klären
  • mit Pastor(in) /Trauerredner Gestaltung der Trauerfeier absprechen
  • Nutzungsrecht an der Grabstätte sicherstellen
  • Adressen für Trauerbriefe zusammenstellen und diese versenden
  • evtl. Trauerkleidung besorgen
  • evtl. Gasthof für Beerdigungskaffee reservieren
  • Blumenschmuck für Sarg und Grab bestellen
  • bei vorhandenem Grab/-mal Steinmetz mit Abräumen der Grabstätte  beauftragen
  • Verstorbenen beim Standesamt abmelden und Sterbeurkunde beschaffen

In der Regel kümmert sich der von Ihnen beauftragte Bestatter um die Erledigung vieler dieser Dinge und nimmt Ihnen die Last der Verantwortung und sorgt für einen guten und würdevollen Ablauf.

Um welche Dinge kann ich mich bei einem Trauerfall selber kümmern?

Viele Dinge können Sie bei einem Trauerfall selbst erledigen:

  • Ankleiden des / der Verstorbenen
  • die Gestaltung der Anzeigen
  • die Terminregelung
  • die Auswahl der Musik bei der

Klären Sie mit Ihrem Bestatter, welche Tätigkeiten Sie übernehmen wollen.
Auch die Aufbahrung im eigenen Heim ist bis zu 36 Stunden möglich.

Welche Bestattungsarten gibt es?

Die Erdbestattung

Die Erdbestattung hat eine lange Tradition: Der Körper des / der Verstorbenen wird in einem Sarg der Erde übergeben. Noch heute gilt die Sargbeisetzung als die klassische Form der Bestattung.

Die Feuerbestattung

Besteht der Wunsch nach einer Feuerbestattung, wird der oder die Verstorbene im Anschluss an die Trauerfeier in einem Krematorium eingeäschert. Die Urnen mit den Aschenresten der Verstorbenen werden ca. 10 Tage später beigesetzt.

Selbstverständlich begleitet sie ein Pfarrer auch auf diesem Weg.